Aufgabe der Krankenhausaufsicht ist es, den ordnungsgemäßen Betrieb der Krankenhäuser zu überwachen und insbesondere auf die Einhaltung der Mindesterfordernisse gemäß der im Land Berlin geltenden Krankenhausverordnung zu achten. Im Schwerpunkt wird die Einhaltung baulicher und räumlicher Mindestanforderungen an Krankenhäuser überprüft. Krankenhaushygienische Standards werden durch die jeweiligen Gesundheitsämter der Bezirke überwacht.
Die Krankenhäuser erhalten zur Erlaubnis ihres Betriebes eine ordnungsbehördliche Genehmigung gemäß Landeskrankenhausgesetz, die Privatkrankenanstalten gemäß der Gewerbeordnung bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Konzession.
- Hinweis zur Nicht-Konzessionserteilung von Tageskliniken: Voraussetzung für die Prüfung und Erteilung einer Konzession ist, dass stationärer Krankenhausbetrieb stattfindet. Eine Tagesklinik kann nur dann eine Konzession nach § 30 GewO erhalten, wenn sie in einen Krankenhausbetrieb eingebunden ist oder auch stationäre Unterbringungsmöglichkeiten bietet. Diese Betten müssen auch innerhalb eines Jahres genutzt werden, sonst verfällt die Konzession. (§ 49 GewO)
- Hinweis: Bei geplanten Antragstelllungen auf Eröffnung einer neuen Privatklinik im Land Berlin wird den Interessenten/innen empfohlen, sich von der Krankenhausaufsicht vor der Antragstellung beraten zu lassen.
- Erste Informationen hierfür können dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.
Anträge auf Genehmigung oder Konzession oder Änderungsmitteilungen schicken Sie bitte an die nebenstehende Postanschrift.