Krankenhausaufsicht

Geräte und medizinische Einrichtungen in modernen OP-Saal

Aufgabe der Krankenhausaufsicht ist es, den ordnungsgemäßen Betrieb der Krankenhäuser zu überwachen und insbesondere auf die Einhaltung der Mindesterfordernisse gemäß der im Land Berlin geltenden Krankenhausverordnung zu achten. Im Schwerpunkt wird die Einhaltung baulicher und räumlicher Mindestanforderungen an Krankenhäuser überprüft. Krankenhaushygienische Standards werden durch die jeweiligen Gesundheitsämter der Bezirke überwacht.

Die Krankenhäuser erhalten zur Erlaubnis ihres Betriebes eine ordnungsbehördliche Genehmigung gemäß Landeskrankenhausgesetz, die Privatkrankenanstalten gemäß der Gewerbeordnung bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Konzession.

  • Hinweis zur Nicht-Konzessionserteilung von Tageskliniken: Voraussetzung für die Prüfung und Erteilung einer Konzession ist, dass stationärer Krankenhausbetrieb stattfindet. Eine Tagesklinik kann nur dann eine Konzession nach § 30 GewO erhalten, wenn sie in einen Krankenhausbetrieb eingebunden ist oder auch stationäre Unterbringungsmöglichkeiten bietet. Diese Betten müssen auch innerhalb eines Jahres genutzt werden, sonst verfällt die Konzession. (§ 49 GewO)
  • Hinweis: Bei geplanten Antragstelllungen auf Eröffnung einer neuen Privatklinik im Land Berlin wird den Interessenten/innen empfohlen, sich von der Krankenhausaufsicht vor der Antragstellung beraten zu lassen.
  • Erste Informationen hierfür können dem beigefügten Merkblatt entnommen werden.

Anträge auf Genehmigung oder Konzession oder Änderungsmitteilungen schicken Sie bitte an die nebenstehende Postanschrift.

  • Merkblatt Konzessionierung von Privatkrankenhäusern

    PDF-Dokument (502.6 kB)

Hinweise zu Beschwerden

Sofern Sie sich über Mängel, die Sie während eines Krankenhausaufenthaltes festgestellt haben, beschweren möchten, sind die dortigen Beschwerdestellen und Patientenfürsprecher*innen erste Anlaufstellen in den Krankenhäusern.

Sie können sich mit Ihrem Anliegen in schriftlicher Form auch an die Krankenhausaufsicht im LAGeSo wenden. In eigener Zuständigkeit kann die Krankenhausaufsicht als Ordnungsbehörde bei Unterschreitungen der Mindestanforderungen auf Grundlage der Krankenhausverordnung (KhsVO) oder zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr auf Grundlage des Allgemeinen Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (ASOG) tätig werden.

Um das jeweilige Krankenhaus um Stellungnahme zu den von Ihnen geschilderten Umständen bitten zu können, sind wir mit Bezug zu der seit dem 25.05.2017 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehalten, zusammen mit Ihrem Schreiben um Übersendung einer Einverständniserklärung zu bitten, in dem Sie uns die Erlaubnis erteilen, mit ihren Namen an das Krankenhaus zur Abforderung einer Stellungnahme herantreten zu können. Hierfür können Sie das beigefügte Formular verwenden.

  • Einverständnis- und Schweigepflichtentbindungserklärung

    PDF-Dokument (96.8 kB)

Der Krankenhausaufsicht im LAGeSo ist eine fachliche Überprüfung der von den Ärzten angeordneten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen nicht möglich. Hinsichtlich der Tätigkeit des Personals in Krankenhäusern besteht hier weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnis.

Weitere Ansprechpartner im Beschwerdefall:

Bei Problemen hygienischer Art ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich das Krankenhaus befindet, zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die Amtsärzte der jeweiligen Gesundheitsämter. Kontaktadressen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes können Sie unter https://service.berlin.de/gesundheitsaemter/ finden oder auch gern bei uns erfragen.

Die Aufsicht über die Berufsausübung der Ärzte liegt in Berlin bei der Ärztekammer Berlin.
Ärztekammer Berlin
Friedrichstraße 16
10969 Berlin
Telefon 030 40806-0 | Fax +49 30 / 40806-3499
E-Mail: kammer@aekb.de
Webseite: www.aekb.de

Die gesetzlichen Krankenkassen können ihre Versicherten unterstützen, wenn sie dies im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern beantragen
Medizinischer Dienst Berlin-Brandenburg
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Telefon: 030 202023- 1000
Webseite: https://www.md-bb.org/versicherte/behandlungsfehler

Auch die Patientenbeauftragte des Landes Berlin kann Ihnen weiterhelfen.
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Patientenbeauftragte für Berlin
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: 030 9028-2010”
E-Mail: patientenbeauftragte@senwgp.berlin.de
Webseite: https://www.berlin.de/lb/patienten/wegweiser/behandlungsfehler/

Zahlreiche weitere Informationen und Telefonnummern für telefonische Beratungen finden Sie auch beim Patientenbeauftragten des Bundes:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Bundesministerium für Gesundheit
11055 Berlin
E-Mail: patientenrechte@bmg.bund.de
Website: https://patientenbeauftragter.de

Zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Bereich der psychiatrischen Versorgung in Berlin ist :
Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie (BIP)
Grunewaldstraße 82
10823 Berlin
Tel. 030 – 789 500 360 | Fax: 030 – 789 500 363
E-Mail: info@psychiatrie-beschwerde.de
Webseite: www.psychiatrie-beschwerde.de

  • Beratung, Begleitung und Informationen bei Beschwerden zur psychiatrischen Versorgung in Berlin

    PDF-Dokument (496.0 kB)

Gesetzliche Grundlagen

  • Datenschutzerklärung LAGeSo IV D Krankenhausaufsicht

    PDF-Dokument (101.8 kB)