Gendiagnostikgesetz

Das Gendiagnostikgesetz regelt die Voraussetzungen für genetische Untersuchungen und Analysen sowie die Verwendung genetischer Proben und Daten. Eine Benachteiligung aufgrund genetischer Eigenschaften soll durch diese Regelungen verhindert und die Achtung und der Schutz der Würde des Menschen und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden.

Das LAGeSo Berlin ist zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gendiagnostikgesetz. Die Kontaktmöglichkeiten bezüglich dieses Gesetzes finden Sie im unteren Bereich dieser Webseite.

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