Gemäß Gesetz über die Weiterbildung in den Medizinalfachberufen und in den Berufen der Altenpflege vom 03. Juli 1995 (Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin – GVBl. S. 401) in der zuletzt geänderten Fassung ist eine Weiterbildung möglich.
Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mindestens zweijährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf soll mit der Weiterbildung die Berufsqualifikation erhöht werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen speziellen Bereich zu ermöglichen.
Die einzelnen Weiterbildungslehrgänge sind kostenpflichtig. Die Kosten können eventuell vom Arbeitgeber übernommen werden; die Abnahme der staatlichen Prüfung nach Abschluss der Weiterbildung sowie die Erteilung der staatlich anerkannten Weiterbildungsbezeichnung sind gebührenpflichtig.
Sie haben die Möglichkeit zur folgenden Weiterbildungen:- Staatlich anerkannte Podologin / staatlich anerkannter Podologe für leitende Funktionen
- Staatlich anerkannte Lehrkraft für Podologen