Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen

Stempelkissen mit 2 Stempeln

Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden. Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung (siehe unten), die von der obersten Landesgesundheitsbehörde, in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, zu beglaubigen ist. Hierfür ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses notwendig und eine Gebühr (5,00 €) zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin nur gegeben ist, wenn die ausstellende Ärztin bzw. der ausstellende Arzt seinen Sitz in Berlin hat.

Achtung: Bei Reisen in die Türkei ist eine Mitnahme des Medikaments Methadon nicht mehr gestattet.

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist bis auf weiteres zu folgenden Sprechzeiten persönlich zu erreichen:

Dienstag und Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr.

Sollten Sie den Postweg bevorzugen, übersenden Sie Ihre Unterlagen (BTM-Bescheinigung, BTM-Verordnung sowie Kopie des Personalausweises oder Reisepasses) bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit nur dann, wenn bis zu Ihrer geplanten Reise noch mindestens drei Wochen Zeit sind.

  • Bescheinigung für Reisen in Länder des Schengener Abkommens

    PDF-Dokument (46.8 kB)

  • Bescheinigung für Reisen in andere Länder

    PDF-Dokument (159.6 kB)