Bei Reisen ins Ausland dürfen Betäubungsmittel, die aufgrund ärztlicher Verschreibung erworben wurden, in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf ein- und ausgeführt werden. Erforderlich ist hierfür das Mitführen einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung (siehe unten), die von der obersten Landesgesundheitsbehörde, in Berlin dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, zu beglaubigen ist. Hierfür ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses notwendig und eine Gebühr (5,00 €) zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin nur gegeben ist, wenn die ausstellende Ärztin bzw. der ausstellende Arzt seinen Sitz in Berlin hat.
Achtung: Bei Reisen in die Türkei ist eine Mitnahme des Medikaments Methadon nicht mehr gestattet.