Beglaubigungen von Urkunden zur Vorlage bei ausländischen Behörden (Apostille) erfolgt durch
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
- LABO II A, „Zentrale Einwohnerangelegenheiten“
Friedrichstraße 219, Raum 225
10958 Berlin
Sprechzeiten:
Montag 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 11:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 11:00 – 18:00 Uhr
Freitag 8:00 – 13:00 Uhr
Sie benötigen eine Vorbeglaubigung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales, wenn es sich um
- Ärztliche Atteste, die von einer Ärztin oder einem Arzt im Land Berlin ausgestellt wurden,
- Originalzeugnisse und Urkunden (Berufe des Gesundheitswesens), die vom Land Berlin ausgestellt wurden (z.B. Senatsverwaltung für Gesundheit/Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe/Landesamt für Gesundheit und Soziales/Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer Berlin)
handelt.
Vorbeglaubigungen sind gebührenfrei, da die Gebühr für die endgültige Beglaubigung (Apostille) diese Leistung einschließt.
Vorläufige Sprechzeiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin:
Dienstag und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr