Zweitschriften

Monitor mit Aufschrift "Zweitschrift"
Wenn das Original Ihres Zeugnisses oder Ihrer Urkunde zerstört oder verloren ist, können Sie die Ausfertigung einer Zweitschrift beantragen. Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich diese später wieder ein, ist die Originalurkunde zurückzugeben. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig (siehe nebenstehende Gebührenordnung).

Voraussetzung:
Die Urkunde wurde durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ausgestellt.

  • Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift (akademische Gesundheitsberufe)

    PDF-Dokument (232.0 kB)

  • Antrag auf Erteilung einer Zweitschrift (nichtakademische Gesundheitsberufe)

    PDF-Dokument (221.5 kB)

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

    PDF-Dokument (162.7 kB)