Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Auf die in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vorgesehene Ausbildung werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise
- Zeiten eines im Inland betriebenen, dem Zahnmedizinstudium verwandten Studiums sowie
- Zeiten eines im Ausland betriebenen Zahnmedizinstudiums oder dem Zahnmedizinstudium verwandten Studiums
angerechnet. Ebenso werden die im Rahmen eines solchen Studiums erbrachten
- Studien- und Prüfungsleistungen,
soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, anerkannt.
Die Anrechnung/Anerkennung erfolgt auf Antrag. Hierfür ist der entsprechende Vordruck zu verwenden. Für die Anerkennung bzw. Anrechnung ist das Landesprüfungsamt Berlin zuständig, wenn ein Studienplatz im Fach Zahnmedizin in Berlin nachgewiesen wird oder im Falle fehlender Immatrikulation für diesen Studiengang an einer deutschen Universität der Geburtsort Berlin ist.
Die Anrechnung bzw. Anerkennung ist gebührenpflichtig (siehe Gebührenübersicht). Der Gebührenbescheid wird Ihnen gemeinsam mit dem Anrechnungsbescheid nach Abschluss der Bearbeitung Ihres Antrages zugeschickt.
Für die Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem im Inland betriebenen verwandten Studium gilt Folgendes:
Dem Antrag sind (soweit zutreffend) im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beizufügen:
- Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsbescheinigung der Charité-Universitätsmedizin Berlin ODER ersatzweise Geburtsurkunde mit dem Geburtsort “Berlin”, wenn noch keine Zulassung für das Zahnmedizinstudium in Deutschland erfolgt ist
- Studienbuch bzw. Studienbescheinigungen
- Fächer- und Notenübersicht mit sogenannten Äquivalenzbescheinigung der Leiter der entsprechenden Lehrveranstaltungen für Zahnmediziner an der Charité-Universitätsmedizin Berlin für die beantragten Studienfächer
- ggf. Prüfungszeugnisse und Anerkennungsbescheide anderer Landesprüfungsämter
- ggf. Nachweis über die Ableistung einer Ausbildung in erster Hilfe gemäß § 13 ZApprO sowie des Pflegedienstes gemäß § 14 ZApprO
Wird die Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus einem im Ausland betriebenen Zahnmedizinstudium oder verwandten Studium beantragt, ist Folgendes zu beachten:
Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn das Studium im Ausland nach Art und Umfang der in der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen vorgeschriebenen Ausbildung entspricht. Die Gleichwertigkeit der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen wird durch das LAGeSo – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe festgestellt.
Dem Antrag sind (soweit zutreffend) im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie beizufügen:
- Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsbescheinigung der Charité-Universitätsmedizin Berlin ODER ersatzweise Geburtsurkunde mit dem Geburtsort “Berlin”, wenn noch keine Zulassung für das Zahnmedizinstudium in Deutschland erfolgt ist
- Studienbuch bzw. Studienbescheinigungen
- Fächer- und Notenübersicht meist “transcript of records” oder “offical transcript” genannt, sowie ggf. Prüfungszeugnisse
- ggf. Nachweis über die Ableistung einer Ausbildung in erster Hilfe gemäß § 13 ZApprO sowie des Pflegedienstes gemäß § 14 ZApprO
- ggf. Anerkennungsbescheide anderer Landesprüfungsämter
Fremdsprachigen Unterlagen ist eine von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigte deutsche Übersetzung beizufügen. Diese ist gemeinsam mit dem fremdsprachigen Original einzureichen.
Bei einer erneuten Antragstellung sind dem Folgeantrag lediglich ein erneutes Antragsformular sowie die aktuellen Fächer- und Notenübersichten einzureichen. Die Geburtsurkunde muss nicht erneut vorgelegt werden.
Ein entsprechendes Formular zur Beantragung der Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen kann nachfolgend heruntergeladen werden (siehe unten). Bitte senden Sie sämtliche Unterlagen an die im Antrag angegebene Adresse oder werfen diese in unseren Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A in 10559 Berlin, ein. Eine Antragstellung per Mail ist nicht möglich.
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Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
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Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung
Kontakt
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.
Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.
Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.
Ansprechpartnerin: Frau Steigerwald
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