Hinweise für die Meldung zur Tierärztlichen Prüfung

Termine und Fristen

Verfahren

Einzureichende Unterlagen

Rücktritt von der Prüfung

Prüfungstermine

Die Prüfungen sollen in den vorlesungsfreien Zeiten stattfinden und in der Regel – ausgenommen Wiederholungsprüfungen – bis zum Beginn der nächsten Vorlesungszeit beendet sein.

Antrag und Anmeldetermin

Die Anmeldung zur Tierärztlichen Prüfung – 5. Semester soll bis Mitte Oktober des Kalenderjahres per Post erfolgen.

Die Meldung zur Fortsetzung der Tierärztlichen Prüfung – 11. Semester – soll bis Ende März des Kalenderjahres per Post erfolgen.

Der Antrag auf Zulassung bzw. Fortsetzung der Prüfung ist ausschließlich unter Verwendung der vom Ausschuss für die Tierärztliche Prüfung an der Freien Universität Berlin bereitgestellten Vordrucke zu stellen. Er muss vollständig ausgefüllt (mittels PC oder deutlich lesbar in Druckbuchstaben) und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen eingereicht werden.

Scheine aus dem laufenden Semester

Alle Nachweise vom 5. bis einschließlich des 11. Semesters werden an der FU Berlin erfasst. Diese Daten werden zwischen Studienbüro und LAGeSo abgeglichen.
Ausnahme:
Die Praktikumsbescheinigungen sind zeitnah nach dem Praktikum gemeinsam mit den Evaluationsbögen der FU Berlin in der Veterinärmedizinischen Bibliothek (Gebäude 6, Oertzenweg 19 b, 14163 Berlin) bis zum 31.07. d.J. abzugeben. Ab dem 01.08. d. J. sind die Praktikumsbescheinigungen direkt an das LAGeSo – IV A 315/IV A 316 – zu senden. Evaluationsbögen bitte ausschließlich bei der Veterinärmedizinischen Bibliothek einreichen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig die Vollständigkeit der Nachweise auf dem Blackboard der FU Berlin. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Nachweise und der Erfüllung der Prüfungsvoraussetzungen liegt grundsätzlich beim Prüfungskandidaten.

Zeitraum für Abschluss der Prüfung

Gemäß § 8 Abs. 3 der Approbationsordnung für Tierärztinnen und Tierärzte sind nach der Zulassung zur Tierärztlichen Prüfung die Prüfungen innerhalb der von der Universität vorgegebenen Fristen abzulegen.
Nach Bestehen der Tierärztlichen Prüfung wird jedem Absolventen ein Zeugnis zugestellt.

Empfangsbestätigung

Eine Empfangsbestätigung erfolgt weder schriftlich noch telefonisch. Es wird empfohlen, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden.

Bearbeitungsgebühr

Für die Meldung zur Tierärztlichen Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 100,00 € zu entrichten. Hierbei handelt es sich weder um eine Studien- noch um eine Zulassungs- oder Prüfungsgebühr, sondern um eine Bearbeitungsgebühr für die Verwaltungsleistung, die bei der Anmeldung zur Zulassung zu einer staatlichen Prüfung im Gesundheitswesen entsteht.

Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Antrag zurückgenommen oder die Zulassung versagt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist jedoch lediglich eine reduzierte Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten.

Rücknahme des Antrages

Solange noch keine Zulassung zur Prüfung erfolgt ist, kann der Antrag ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Dies muss dem Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt werden.

Rückgabe der Unterlagen

Die eingereichten Unterlagen werden mit dem Zeugnis über die Prüfung bzw. der Approbationsurkunde zurückgesandt.

Zulassung/ Ladung

Der Zulassungsbescheid/die Ladung zur Prüfung enthält die näheren Einzelheiten zur Prüfung (Prüfungstermine, den Beginn der Prüfung und den Prüfungsort).
Die Ladung zur Prüfung wird den Studierenden, die zur Prüfung zugelassen sind, mindestens sieben Tage vor dem Beginn der Prüfung zugestellt.

Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen

Scheine, die in einem anderen Studiengang oder im Ausland erworben wurden, müssen vor Einreichung der Unterlagen für die Prüfung durch die FU Berlin angerechnet worden sein.

Fremdsprachige Dokumente

Bei fremdsprachigen Dokumenten sind zusätzlich offizielle deutsche Übersetzungen einzureichen (z.B. von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher).

Originale/Kopien

Die Unterlagen sind im Original einzureichen. Ausnahme: Geburtsurkunde, Personalausweis/Reisepass, Ehe- bzw. Namensänderungsurkunden und das Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife können auch als amtlich beglaubigte Fotokopie übersandt werden.

Versäumnisgründe

Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von einer Prüfung zurück, versäumt er/sie die Prüfung oder die Frist zur Abgabe eines schriftlichen Befundprotokolls, so müssen die Gründe hierfür dem Prüfungsausschuss unverzüglich in schriftlicher Form mitgeteilt und durch entsprechende Nachweise belegt werden.

Ärztliches Attest

Wer aus gesundheitlichen Gründen Prüfungsunfähigkeit geltend macht, muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen, das grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die spätestens am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist. Das Attest muss nachvollziehbare Aussagen über den Beginn sowie das voraussichtliche Ende der Erkrankung enthalten. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Es muss ausdrücklich Prüfungsunfähigkeit bestätigt werden. Der Ausschuss für die Tierärztliche Prüfung behält sich die Anforderung weiterer ärztlicher Atteste insbesondere auch die Vorlage eines Zeugnisses eines Gesundheitsamtes vor.
Bitte beachten Sie die den Ladungen beigefügten “Hinweise für den Fall eines Rücktritts von der Prüfung bzw. eines Versäumnisses der Prüfung”.

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

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