Hinweise zum Antrag auf Erteilung der Approbation als Tierärztin/Tierarzt

Antrag

Die Approbation als Tierärztin/Tierarzt wird nur auf Antrag und erst bei Vorlage aller vollständig und korrekt ausgefüllten Unterlagen erteilt; letzteres ist ausschlaggebend für das Datum der Gültigkeit der Approbationsurkunde.

Der Antrag ist unter Verwendung des hierfür bereitgestellten Vordruckes bei der zuständigen Behörde des Landes zu stellen, in dem die Tierärztliche Prüfung bestanden wurde. Dies kann frühestens zwei Wochen vor dem letzten Prüfungstermin erfolgen.

Rücknahme des Antrages

Wird die Prüfung wider Erwarten nicht bestanden und muss wiederholt werden, wird empfohlen, den Antrag schriftlich zurückzuziehen, um eine kostenpflichtige Ablehnung zu vermeiden.

Zeugnis über die Prüfung

Nach der bestandenen Tierärztlichen Prüfung wird jedem Absolventen ein Zeugnis zugestellt.

Einzureichende Unterlagen

Dem Antrag auf Erteilung der Approbation sind beizufügen:

  • Identitätsnachweis,
  • behördliches Führungszeugnis,
  • Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  • ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Tierärztin/zum Tierarzt bestätigt wird,
  • Bescheinigung der Tierärztekammer (wenn bereits eine Tätigkeit als Tierärztin / Tierarzt ausgeübt wurde).

Kopien

Da alle vorstehend genannten Unterlagen im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin verbleiben müssen, ist der Identitätsnachweis als amtlich beglaubigte Fotokopie einzureichen.

Nachweis der Identität

Als Nachweis der Identität werden ein
  • gültiger Reisepass oder
  • gültiger Personalausweis
    anerkannt.

Führungszeugnis

Das behördliche Führungszeugnis kann in Berlin bei jeder Meldestelle (Bürgerbüro) beantragt werden. Als Verwendungszweck ist „Approbation als Tierärztin/Tierarzt“ anzugeben und die Meldestelle um unmittelbare Übersendung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin zu bitten.

Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.

Erklärung Strafverfahren

Die Erklärung über ein mögliches gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches oder berufsrechtliches Ermittlungsverfahren ist auf dem mit dem Antrag zur Verfügung gestellten Formular abzugeben.

Ärztliches Attest

Für die ärztliche Bescheinigung kann der im Internet zur Verfügung gestellte Vordruck verwendet werden. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als ein Monat sein.

Bescheinigung der Tierärztekammer

Wird oder wurde bereits eine Tätigkeit als Tierärztin / Tierarzt ausgeübt, ist zusätzlich ein Leumundszeugnis erforderlich, d.h., eine Bescheinigung darüber, dass keine berufsrechtlichen Pflichtverstöße in Bezug auf die berufliche Tätigkeit erfolgt bzw. bekannt sind. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Tierärztekammer ausgestellt; sie darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Gebühr

Die Erteilung der Approbation ist nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung.

Zustellung

Die Urkunde wird durch „Förmliche Zustellung“ per Zustellungsurkunde an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt. Sie kann auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Vollmacht muss vorliegen) bei der zuständigen Stelle abgeholt werden.

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

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