Staatliche Prüfung

Die (staatliche) Psychotherapeutische Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), Landesprüfungsamt, abgelegt. Nach § 10 Abs. 4 PsychThG besteht die psychotherapeutische Prüfung aus zwei Teilen,

  • einer mündlich-praktischen Fallprüfung und
  • einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung in fünf Kompetenzbereichen.

Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich. Die psychotherapeutische Prüfung ist bestanden, wenn sowohl die mündlich-praktische Fallprüfung als auch die anwendungsorientierte Parcoursprüfung bestanden wurden.

Mündlich-praktische Fallprüfung

Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert mindestens 40 Minuten und höchstens 45 Minuten. Gegenstand der Prüfung ist eine Patientenanamnese, zu der der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten Fragen folgender Art zu stellen sind:
  1. fallspezifische Fragen zu der Patientenanamnese auf der Grundlage des eingereichten Sitzungsprotokolls oder der eingereichten Videoaufzeichnung,
  2. fallübergreifende Fragen zu den therapeutischen Kompetenzen sowie
  3. allgemeine Fragen aus den Wissensbereichen der Anlagen 1 und 2 (§ 38 PsychThApprO). Zur Vorbereitung der mündlich-praktischen Fallprüfung reicht die jeweilige Hochschule beim LAGeSo/Landesprüfungsamt die schriftlichen Protokolle von vier geeigneten Patientenanamnesen ein, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat während der Berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie durchgeführt hat. Die eingereichten Protokolle können durch Videoaufzeichnungen der Patientenanamnese ergänzt werden. Vor der Einreichung hat die Hochschule die personenbezogenen Daten der Patientinnen und Patienten zu anonymisieren.

Die oder der Vorsitzende der mündlich-praktischen Fallprüfung bestimmt im Einvernehmen mit dem LAGeSo/Landesprüfungsamt, welche Patientenanamnese Gegenstand der mündlich-praktischen Fallprüfung ist. Die erstellten Patientenanamnesen werden dem Landesprüfungsamt durch die Universitäten in einem Sommersemester bis spätestens zum 31.7., in einem Wintersemester bis spätestens zum 31.1. übermittelt. Der universitätsinterne Abgabetermin ist durch die Prüfungskandidat*innen rechtzeitig mit den jeweiligen Verantwortlichen der Universitäten abzusprechen.

Bewertung

Die in der mündlich-praktischen Fallprüfung erbrachte Leistung sowie das eingereichte Sitzungsprotokoll sind einzeln zu bewerten (§ 41 PsychThApprO). Der Notenwert der mündlich-praktischen Fallprüfung geht mit 90 % und der Notenwert für das Sitzungsprotokoll mit 10 % in die Gesamtnote der mündlich-praktischen Fallprüfung ein.

Die mündlich-praktische Fallprüfung kann zweimal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist auch nach einem erneuten Studium nicht zulässig (§ 45 PsychThApprO).

Anwendungsorientierte Parcoursprüfung

Stationen und Kompetenzbereiche

Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung findet in Rotation statt. Ein Parcours besteht aus fünf Stationen, in denen die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten in fünf verschiedenen Kompetenzbereichen gemäß § 48 PsychThApprO wie folgt geprüft werden:
  1. Station: Patientensicherheit
  2. Station: Therapeutische Beziehungsgestaltung
  3. Station: Diagnostik
  4. Station: Patienteninformation und Patientenaufklärung
  5. Station: Leitlinienorientierte Behandlungsempfehlungen.

Die Prüfungszeit an jeder Station beträgt 20 Minuten. Der Wechsel zur nächsten Station dauert fünf Minuten. Angemessene Pausenzeiten werden durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der anwendungsorientierten Parcoursprüfung festgelegt. Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung dauert insgesamt 120 Minuten pro Prüfungskandidatin/Prüfungskandidat. Pro Station wird jeweils eine Prüfungskandidatin/ein Prüfungskandidat geprüft. Pro Parcours können somit gleichzeitig fünf Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten geprüft werden.

Prüfungsbeginn und Durchführung

Der festgesetzte Zeitpunkt des Prüfungsbeginns ist zwingend einzuhalten. Abweichungen hiervon sind aufgrund der Rotation in der anwendungsorientierten Parcoursprüfung nicht möglich. Ein Zuspätkommen der Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten führt somit zum Ausschluss von der Prüfung. Mit dem Erscheinen zur Prüfung bestätigt jede Prüfungskandidatin/jeder Prüfungskandidat ihre/seine Prüfungsfähigkeit. Die oder der Vorsitzende des Parcours der anwendungsorientierten Parcoursprüfung stellt vor Beginn der Prüfung die Identität der Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten fest. Hierzu legen die Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vor.

Vor Beginn der Prüfung (30 Minuten vorher) weist die oder der Vorsitzende des Parcours die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten in einem separaten Raum in die Prüfungsmodalitäten ein. Hierbei legt die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Parcours die Abfolge der Stationen für jede Prüfungskandidatin bzw. jeden Prüfungskandidaten fest und teilt dies den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit.

Simulationspatientinnen/Simulationspatienten

Für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung werden Simulationspatientinnen und Simulationspatienten an den jeweiligen Stationen eingesetzt.

Bewertung

Pro Station bewerten zwei Prüferinnen/Prüfer getrennt voneinander die Leistung der einzelnen Prüfungskandidatin bzw. des einzelnen Prüfungskandidaten. Die Bewertung erfolgt an jeder Station mittels eines strukturierten Bewertungsbogens. Hierbei vergibt jede Prüferin bzw. jeder Prüfer für jedes Leistungsmerkmal Punkte innerhalb vorgegebener Parameter. Dabei ist die erreichte Punktzahl pro Station das arithmetische Mittel aus den von beiden Prüferinnen/Prüfern vergebenen Punkten.

Bestehen

Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten jede Station der anwendungsorientierten Parcoursprüfung bestanden haben. Eine Station ist bestanden, wenn die Punktzahl, die die Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten erreicht haben, mindestens so hoch ist, wie es nach der Bestehensgrenze für diese Station notwendig ist. Die erreichte Gesamtpunktzahl ist die Summe aus den jeweiligen Punktzahlen der fünf Stationen.

Note

Haben die Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten die anwendungsorientierte Parcoursprüfung bestanden, so wird die Note für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung wie folgt gebildet:

  1. „sehr gut“ (1), wenn die Gesamtpunktzahl mindestens 75 %,
  2. „gut“ (2), wenn die Gesamtpunktzahl mindestens 50 %, aber weniger als 75 %,
  3. „befriedigend“ (3), wenn die Gesamtpunktzahl mindestens 25 %, aber weniger als 50 %,
  4. „ausreichend“ (4), wenn die Gesamtpunktzahl weniger als 25 %
    über der Gesamtpunktzahl liegt, die die Bestehensgrenze bildet.

Die Bestehensgrenze ist die Summe der einzelnen Mindestpunktzahlen, die für das Bestehen einer Station erforderlich sind. Haben die Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten die anwendungsorientierte Parcoursprüfung nicht bestanden, so lautet die Note für die anwendungsorientierte Parcoursprüfung „nicht bestanden“. Das Landesprüfungsamt teilt den Prüfungskandidatinnen/Prüfungskandidaten das Ergebnis der anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit.

Wiederholung

Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung ist auch nach einem erneuten Studium nicht zulässig. Wurde die anwendungsorientierte Parcoursprüfung bestanden, so darf sie nicht wiederholt werden. Bei einer Wiederholung ist die anwendungsorientierte Parcoursprüfung vollständig zu wiederholen.

  • Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung

    PDF-Dokument (208.4 kB)

  • Bestätigung der Universität/Hochschule über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gem. § 9 Abs. 4 Satz 2 PsychThG

    Dies ist auch erforderlich, wenn Sie Ihr Bachelorstudium im Rahmen eines berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudienganges „Psychologie“ an einer Berliner Universität/Hochschule absolviert haben.

    PDF-Dokument (34.1 kB)

  • Bescheinigung der Universität über den voraussichtlichen Studienabschluss

    PDF-Dokument (178.4 kB)