Die staatliche Prüfung umfasst:
- einen bundesweit einheitlichen schriftlichen Teil (erstreckt sich auf Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren) und
- einen mündlichen Teil (erstreckt sich unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahrens, das Gegenstand der Ausbildung war, auf folgende Inhalte:
- Ätiologie, Pathogenese und Aufrechterhaltung von Störungen mit Krankheitswert,
- theoretische Grundlagen und klinisch-empirische Befunde zu wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren,
- Kriterien der generellen und differentiellen Indikation in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden einschließlich Evaluation von Behandlungsverläufen sowie
- Theorie und Praxis der Therapeuten-Patienten-Beziehung).
Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich unter Verwendung der hierfür bereitgestellten Formulare und unter Beachtung der Hinweise dazu zu stellen.