Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in

Bunte Tabletten

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit einer/eines pharmazeutisch-technischer Assistent/in darauf ausgerichtet, unter der Aufsicht eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten in einer Apotheke auszuführen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Beruf des pharmazeutischen Assistenten vom 23.08.1994 (BGBl. I S. 2189) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-AprV) vom 23.09.1997 (BGBl. I S. 2352) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen Assistentin / zum Pharmazeutisch-technischen Assistenten erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales). Sie dauert zweieinhalb Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten

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