Weiterbildung

Das Gesetz über die Weiterbildung in den Medizinalfachberufen und in den Berufen der Altenpflege vom 3. Juli 1995 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin – GVBl. S. 401) in der zuletzt geänderten Fassung, regelt die Weiterbildungen der Pflege- und Gesundheitsberufe.

Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mindestens zweijährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf soll mit der Weiterbildung die Berufsqualifikation erhöht werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen speziellen Bereich zu ermöglichen.

Die einzelnen Weiterbildungslehrgänge sind kostenpflichtig. Die Kosten können eventuell vom Arbeitgeber übernommen werden; die Abnahme der staatlichen Prüfung nach Abschluss der Weiterbildung sowie die Erteilung der staatlich anerkannten Weiterbildungsbezeichnung sind gebührenpflichtig.

Für die Pflegeberufe gibt es ein breites Angebot an Weiterbildungsgängen für folgende Bereiche:

  • Intensivmedizin und Anästhesie
  • Operationsdienst
  • Psychiatrie
  • Ambulante Pflege
  • Hygiene
  • Pädiatrische Intensivpflege
  • Onkologie
  • Notfallpflege
  • Leitungsfunktionen in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Leitung von Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten

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  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

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