Ausbildung

Die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (2100 Stunden) und einer praktischen Ausbildung (2500 Stunden). In der praktischen Ausbildung lernen die Auszubildenden die verschiedenen Einsatzgebiete der Pflege und das Arbeiten im interprofessionellen Team kennen. Die Auszubildenden erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson hat das Ziel, die erforderlichen Kompetenzen für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akuten und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen zu vermitteln. Pflege im Sinne des Pflegeberufegesetzes umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der zu pflegenden Menschen, ihre Beratung sowie ihre Begleitung in allen Lebensphasen und die Begleitung Sterbender (vgl. § 5 Abs. 1 und 2 Pflegeberufegesetz – PflBG).

Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab.

Weitere Informationen zur Pflegeausbildung nach dem PflBG erhalten Sie über die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.

Die oder der Auszubildende und Träger der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) schließen einen Ausbildungsvertrag ab. Der Ausbildungsbetrieb kann ein Krankenhaus, ein Pflegeheim oder ein ambulanter Pflegedienst sein.

Nähere Informationen dazu, welche Ausbildungsbetriebe sich an der Ausbildung beteiligen und zum Bewerbungsverfahren können Sie über das Verzeichnis der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Land Berlin sowie über die Homepage der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erhalten.

Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachfrau/-mann/-person fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in/Gesundheits- und Kinderkrankenpflegefachperson oder Altenpfleger/in/Altenpflegefachperson.

Es ist ebenfalls möglich, die Pflegeausbildung im Rahmen eines primärqualifizierenden hochschulischen Studiums zu absolvieren. Das Bachelorstudium “Pflege” bzw. “Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson” umfasst zumeist sieben Semester, führt zum akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.) und gleichzeitig zum Erwerb der staatlichen Berufszulassung als “Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson”.

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Land Berlin

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