Berufsbild

Zum 01.01.2020 ist das Pflegeberufegesetz in Kraft getreten, welches die Pflegeausbildungen neu regelt. Dabei wurden die im Krankenpflegegesetz und Altenpflegegesetz noch getrennt geregelten Pflegeausbildungen (in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und in der Altenpflege) zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson zusammengeführt. Die Spezialisierungsoptionen in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege bleiben dabei erhalten.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen Kompetenzen.