Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Der Unterricht wird an staatlich anerkannten Lehrrettungswachen und in Krankenhäusern statt. Schulen für Notfallsanitäter/innen vermittelt. Die praktische Ausbildung findet an Lehrrettungswachen und in Krankenhäusern statt.

(siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten).

Ausbildungsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung zur/zum Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter ist, die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und im Fall einer Ausbildung an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1) der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Soll die Ausbildung im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule erfolgen ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorzulegen.

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

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