Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in

Masseur massiert Patient

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit eines Masseurs und medizinischen Bademeisters darauf ausgerichtet, mit geeigneten Verfahren der physikalischen Therapie Patienten auf ärztliche Verordnungen hin zur Heilung und Linderung von Krankheiten zu behandeln.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie ( Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG ) vom 26. Mai 1994 ( Bundesgesetzblatt – BGBl . – I Seite 1084 ) in der zuletzt geänderten Fassung.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Masseuren und medizinischen Bademeistern und zur Änderung verschiedener Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen betreffend andere Heilberufe ( HeilBÄndV ) vom 6. Dezember 1994 ( BGBl . I Seite 3770 ) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin / zum Masseur und medizinischen Bademeister erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungstätten). Sie dauert zweieinhalb Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.