Lebensmittelkontrolleur/in

Lebensmittelkontrolle bei Obst und Gemüse mit einer Lupe

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild des Lebensmittelkontrolleurs ist der Verkehr im Umgang mit Lebensmitteln zu überwachen. Hierbei sind als Rechtsgrundlagen das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz sowie die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung als Grundlagen für die Aufgabenstellungen im öffentlichen Gesundheitsdienst zu benennen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über Medizinalfachberufe und den Beruf des Lebensmittelkontrolleurs vom 15. Juni 1983 (Gesetz- und Verordnungsblatt – GVBl. – S. 919) in der zuletzt geänderten Fassung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes (APO mD LK) vom 30. August 2006 (GVBl. S.916) in der zuletzt geänderten Fassung

Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 41 Abs. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure
(Lebensmittelkontrolleur-Verordnung – LKonV) vom 17. August 2001 (Bundesgesetzblatt
- BGBl. -I S. 2236) in der zuletzt geänderten Fassung

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung ist in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes (APOmD LK) vom 30. August 2006 geregelt.

Ausbildungsbehörde ist das jeweilige Bezirksamt von Berlin, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.

Die Ausbildung schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.