Staatliche Prüfung

Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung zur Hygienekontrolleurin oder zum Hygienekontrolleur ab. Die staatliche Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Prüfung beginnt in der Regel sechs Wochen vor Ende des letzten Abschnitts der theoretischen Ausbildung und soll mit Ende des letzten Abschnitts der theoretischen Ausbildung abgeschlossen sein.

Zulassung zur Prüfung

Der Antrag des Prüflings auf Zulassung zur staatlichen Prüfung ist spätestens acht Wochen vor Ende des Lehrgangs über die Ausbildungsstätte – Akademie für öffentliches Gesundheitswesen am Standort Berlin – an die bzw. den Prüfungsausschussvorsitzende/n des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin zu richten.

Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen:

  1. die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, bei bestehender Lebenspartnerschaft auch die Lebenspartnerschaftsurkunde,
  2. das Berichtsheft über die praktische Ausbildung,
  3. die Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der praktischen Ausbildung
  4. die Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Ausbildung.

Bearbeitungsgebühr

Für die Anmeldung zur Prüfung ist eine Gebühr von 30 € zu entrichten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Prüfungsgebühr, sondern um eine Bearbeitungsgebühr für die Verwaltungsleistung, die bei der Anmeldung zur Zulassung zu einer staatlichen Prüfung im Gesundheitswesen nach der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung entsteht.

Nach Eingang des Antrages auf Zulassung zur Prüfung ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid, der die für die Zahlung notwendigen näheren Angaben enthält. Erst dann ist die Zahlung zu leisten.

Bestehen und Wiederholung der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens ,,ausreichend”
lautet.

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Sie ist vollständig zu wiederholen. Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, ob und wie lange die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat weiter an der theoretischen Ausbildung an einem Standort der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen teilzunehmen hat.

Zeugnis

Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis.

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

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