Berufsbild

Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche

Hierbei sind insbesondere in folgenden Gebieten Aufgaben selbstständig zu übernehmen oder an deren Bearbeitung mitzuwirken:

  1. Infektionsschutz und -prävention sowie Ermittlung und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten;
  2. Wasser-, Abwasser-, Nichttrinkwasser- und Trinkwasserhygiene;
  3. Beurteilung von Bauleitplänen und genehmigungspflichtigen Maßnahmen in Wasserschutzgebieten;
  4. Überwachung der Hygiene in Einrichtungen des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen;
  5. Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei Abwasser-, Reinigungs- und Kläranlagen bis zur Einleitung des geklärten Wassers in den Vorfluter;
  6. Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei der Abfallentsorgung;
  7. Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung angeordneter Maßnahmen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in
    a) Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und Menschen mit Behinderung sowie vergleichbaren Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen,
    b) Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Flüchtlinge und sonstigen Massenunterkünften,
    c) Justizvollzugsanstalten,
    d) Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (Bundesgesetzblatt – BGBl. – I S. 1045) in der jeweils geltenden Fassung sowie
    e) anderen Gemeinschaftseinrichtungen oder Einrichtungen des Erholungswesens,
    f) auf Kinderspielplätzen, in Einrichtungen des Sportwesens einschließlich gewerblicher Sportstudios und Fitnesscenter sowie in Piercing- und Tattoostudios, Fußpflegeinstitute;
  8. Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren, soweit gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden;
  9. Ermittlungen und Überwachung der Durchführung angeordneter Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen durch Umwelteinflüsse;
  10. Hygiene des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesens;
  11. Mitwirkung bei der Überwachung des inverkehrbringens von freiverkäuflichen Arzneimitteln und von Gefahrstoffen außerhalb der Apotheken;
  12. Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens;
  13. Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen sowie Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen.