Informationen zur Ausbildung in den Sozialen Berufen erhalten Sie über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Nach Beendigung der Ausbildung und dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung kann die „Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger“ beim LAGeSo beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Die Staatliche Anerkennung als „Heilpädagogin“ bzw. „Heilpädagoge“ muss bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt werden.