Für Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen gibt es ein breites Angebot an Weiterbildungsgängen.
Die Weiterbildungsgänge sind im Weiterbildungsgesetz und spezifischen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.
Auf Antrag wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung erteilt.
Es gibt folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Intensivmedizin und Anästhesie
- Operationsdienst
- Psychiatrie
- Ambulante Pflege
- Hygiene
- Pädiatrische Intensivpflege
- Onkologie
- Notfallpflege
- Leitungsfunktionen in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
- Leitung von Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen