Diätassistentin / Diätassistent

Diätassistent

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit einer/eines Diätassistentin/en darauf ausgerichtet,
auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen eigenverantwortlich diättherapeutische und ernährungsmedizinische Maßnahmen durchzuführen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Beruf des Diätassistentin und des Diätassistenten ( Artikel 1 des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen ) ( Diätassistentengesetz – DiätAssG) vom 8. März 1994 (BGBL. I S. 446) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-AprV) vom 1. August 1994 (BGBl. I S. 2088) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Diätassistentin / zum Diätassistenten erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung .