Verantwortliche Einrichtung der praktischen Ausbildung/Praxisanleitung

Wollen Sie als Verantwortliche Einrichtung für die praktische Ausbildung Auszubildende nach dem ATA-OTA-Gesetz aufnehmen, so sind Sie verpflichtet, Ihre Einrichtung sowie die Einrichtungen Ihrer Kooperationspartner beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin anzumelden.

Für Ihre Meldung nutzen Sie bitte folgenden Vordruck:

  • Erstmeldung als verantwortliche Einrichtung (ATA-OTA-G)

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Verantwortliche Einrichtungen der praktischen Ausbildung können Einrichtungen nach § 14 ATA-OTA-Gesetz sein. Als verantwortliche Einrichtung der praktischen Ausbildung sind Sie dafür verantwortlich, dass die Praxisanleitung in dem rechtlich geforderten Umfang durch berufspädagogisch qualifizierte praxisanleitende Personen durchgeführt wird.

Praxisanleitende Personen sind dazu verpflichtet sich regelmäßig berufspädagogisch fortzubilden.

Die Nachweise über die fachliche und pädagogische Qualifikation sowie regelmäßige Fortbildung der praxisanleitenden Personen sind dem LAGeSo auf Verlangen vorzulegen.

Weitere Hinweise können Sie der Handreichung zur berufspädagogischen Zusatzqualifikation und Pflichtfortbildung von praxisanleitenden Personen entnehmen.

  • Handreichung berufspädagogische Qualifikation und Pflichtfortbildung von praxisanleitenden Personen nach ATA-OTA-G

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