Berufsbild

Seit dem 01.01.2022 ist der Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin bzw. des Anästhesietechnischen Assistenten bundesrechtlich durch das ATA-OTA-Gesetz geregelt.
Anästhesietechnische Assistenten und Assistentinnen kontrollieren die Narkose- und Schmerzmittel und bereiten z.B. Beatmungsgeräte oder Infusionsflaschen vor. Während eines Eingriffs überwachen sie unter anderem Atmung und Kreislauf. Sie betreuen die Patienten vor und nach der Operation und achten auf deren physische Verfassung. Die selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe im Anästhesiebereich in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Berufsgruppen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet. Nach einer Operation kümmern sie sich um die Sterilisation, Pflege und Wartung von Instrumenten und medizinischen Geräten sowie um die Entsorgung z.B. von Abdecktüchern und Einwegmaterialien. Außerdem dokumentieren sie den Verlauf der Anästhesie und stellen sicher, dass stets genügend Narkose- und Schmerzmittel im Bestand sind.
Der Einsatz erfolgt in Krankenhäusern, Fach- oder Hochschulkliniken sowie in ambulanten Operationszentren und Facharztpraxen, die ambulante Operationen durchführen.