Seit dem 01.01.2022 ist der Beruf der Anästhesietechnischen Assistentin bzw. des Anästhesietechnischen Assistenten bundesrechtlich durch das ATA-OTA-Gesetz geregelt.
Anästhesietechnische Assistenten und Assistentinnen kontrollieren die Narkose- und Schmerzmittel und bereiten z.B. Beatmungsgeräte oder Infusionsflaschen vor. Während eines Eingriffs überwachen sie unter anderem Atmung und Kreislauf. Sie betreuen die Patienten vor und nach der Operation und achten auf deren physische Verfassung. Die selbstständige Organisation und Koordination der Arbeitsabläufe im Anästhesiebereich in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Berufsgruppen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet. Nach einer Operation kümmern sie sich um die Sterilisation, Pflege und Wartung von Instrumenten und medizinischen Geräten sowie um die Entsorgung z.B. von Abdecktüchern und Einwegmaterialien. Außerdem dokumentieren sie den Verlauf der Anästhesie und stellen sicher, dass stets genügend Narkose- und Schmerzmittel im Bestand sind.
Der Einsatz erfolgt in Krankenhäusern, Fach- oder Hochschulkliniken sowie in ambulanten Operationszentren und Facharztpraxen, die ambulante Operationen durchführen.
Berufsbild
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.
Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.
Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.
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