Sie haben Ihre Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten außerhalb der Europäischen Union (EU), d.h. einem sogenannten Drittstaat absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?
Für die Ausübung der Heilkunde, dazu gehört auch die Ausübung von Psychotherapie, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis, entweder
- die Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut
(Approbationen ermächtigen zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Berufserlaubnis gilt nur für das Land Berlin und nur für zwei Jahre) oder - die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, die zeitlich unbefristet erteilt wird.
- eines Nachweises, aus dem sich ergibt, dass Ihre Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben wurde, zum unmittelbaren Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten berechtigt (sogenannte Berufsausübungsberechtigung) und
- von Ausbildungsnachweisen, insbesondere psychologischen Studienabschlüssen (Bachelor und Master) an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die zum Erwerb der Berufsqualifikation für den unmittelbaren Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten erforderlich sind.
Wenn Sie keine Berufsausübungsberechtigung und keine entsprechenden Ausbildungsnachweise vorlegen können, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beim Bezirksamt Lichtenberg oder beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Heilpraktikerbereich des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Heilpraktikerbereich des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin
Den Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut können Sie sich unter dem Link Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis bei Ausbildung in einem Drittstaat herunterladen.
Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste für die Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.
Die Approbation/Berufserlaubnis können nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind in einem Fachsprachentest (C 2) vor der Psychotherapeutenkammer nachzuweisen.