Hinweise für die Meldung zum Vorphysikum (naturwissenschaftlicher Abschnitt) und Physikum (anatomisch-physiologischer Abschnitt)

Termine und Fristen

Verfahren

Einzureichende Unterlagen

Rücktritt von der Prüfung

Prüfungstermine

Die Prüfungen sollen in den vorlesungsfreien Zeiten stattfinden und in der Regel – ausgenommen Wiederholungsprüfungen – bis zum Beginn der nächsten Vorlesungszeit beendet sein.

Anmeldung zum Vorphysikum und zum Physikum

Die Anmeldetermine sowohl zum Vorphysikum wie auch zum Physikum werden Ihnen in geeigneter Form, u.a. mittels des „Black-Boards“, durch die FU-Berlin mitgeteilt.

Der Antrag ist per Post an die aufgedruckte Adresse zu übersenden (empfohlen: Einschreiben mit Rückschein).

Antrag

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist ausschließlich unter Verwendung der vom Ausschuss für die Tierärztliche Vorprüfung an der Freien Universität Berlin bereitgestellten Vordrucke zu stellen. Er muss vollständig ausgefüllt (mittels PC oder deutlich lesbar in Druckbuchstaben) und unterschrieben zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen eingereicht werden.

Empfangsbestätigung

Eine Empfangsbestätigung erfolgt weder schriftlich noch telefonisch. Es wird empfohlen, den Antrag per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden.

Bearbeitungsgebühr

Für die Meldung zum Vorphysikum bzw. zum Physikum ist eine Gebühr von 60,00 € zu entrichten. Hierbei handelt es sich weder um eine Studien- noch um eine Zulassungs- oder Prüfungsgebühr, sondern um eine Bearbeitungsgebühr für die Verwaltungsleistung, die bei der Anmeldung zur Zulassung zu einer staatlichen Prüfung im Gesundheitswesen entsteht.

Die Gebühr ist auch dann zu entrichten, wenn der Antrag zurückgenommen oder die Zulassung versagt wird. Wird der Antrag zurückgenommen, bevor eine Zulassung bzw. Zurückweisung erfolgt ist, ist jedoch lediglich eine reduzierte Gebühr in Höhe von 30,00 € zu entrichten.

Rücknahme des Antrages

Solange noch keine Zulassung zur Prüfung erfolgt ist, kann der Antrag ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden. Dies muss dem Prüfungsausschuss schriftlich mitgeteilt werden.

Rückgabe der Unterlagen

Die eingereichten Unterlagen werden mit dem Zeugnis über die Prüfung zurückgesandt.

Zulassung/ Ladung

Der Zulassungsbescheid/die Ladung zur Prüfung enthält die näheren Einzelheiten zur Prüfung (Prüfungstermine, den Beginn der Prüfung und den Prüfungsort).
Die Ladung zur Prüfung wird den Studierenden, die zur Prüfung zugelassen sind, mindestens sieben Tage vor dem Beginn der Prüfung zugesandt.

Ausländisches Reifezeugnis

Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, haben ihrem Zulassungsantrag zusätzlich einen Anerkennungsbescheid der zuständigen Behörde bzw. das Studienkollegzeugnis beizufügen.

Bescheinigungen über Unterrichtsveranstaltungen

Die Bescheinigungen des laufenden Semesters werden per Datenfernübertragung direkt von der Freien Universität Berlin dem Ausschuss für die Tierärztliche Vorprüfung übermittelt. Scheine, die in einem anderen Studiengang oder im Ausland erworben wurden, müssen vor Einreichung der Unterlagen für die Prüfung durch die FU Berlin angerechnet worden sein.

Fremdsprachige Dokumente

Bei fremdsprachigen Dokumenten sind zusätzlich offizielle deutsche Übersetzungen einzureichen (z.B. von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher).

Originale/Kopien

Die Unterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen.

Unterlagen bei Anmeldung nach Rücktritt / Zurückweisung

Prüflinge, die in einem der vorherigen Semester bereits einen Antrag auf Zulassung zu einem Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung gestellt hatten und bei denen die Unterlagen bereits vorlagen, die Prüfung jedoch mit Einverständnis des Ausschusses noch nicht begonnen wurde oder der Antrag mit Bescheid zurückgewiesen wurde, reichen bitte nur den mit der Anschrift versehenen und unterschriebenen Antrag mit der Studienbuchseite des laufenden Semesters sowie ggf. die Namensänderungsurkunde ein. Unterlagen, die bei der Erstmeldung evtl. noch nicht vorgelegt wurden, sind ebenfalls beizufügen.

Versäumnisgründe

Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von einer Prüfung zurück, versäumt er/sie die Prüfung oder die Frist zur Abgabe eines schriftlichen Befundprotokolls, so müssen die Gründe hierfür dem Prüfungsausschuss unverzüglich in schriftlicher Form mitgeteilt und durch entsprechende Nachweise belegt werden.

Ärztliches Attest

Wer aus gesundheitlichen Gründen Prüfungsunfähigkeit geltend macht, muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen, das grundsätzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die spätestens am Tag der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit erfolgt ist. Das Attest muss nachvollziehbare Aussagen über den Beginn sowie das voraussichtliche Ende der Erkrankung enthalten. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht. Es muss ausdrücklich Prüfungsunfähigkeit bestätigt werden. Der Ausschuss für die Tierärztliche Vorprüfung behält sich die Anforderung weiterer ärztlicher Atteste insbesondere auch die Vorlage eines Zeugnisses eines Gesundheitsamtes vor.

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

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