Der Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Der Ausweis ist bundesweit gültig und dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen.

Bestimmte gesundheitliche Folgen einer Behinderung – die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind – werden im Schwerbehindertenausweis durch eingetragene Merkzeichen dargestellt.

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Gesetzes (GdB von mindestens 50) erhalten einen Schwerbehindertenausweis (einfarbig grün).

Einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis (grün-orange) erhalten schwerbehinderte Menschen, wenn auf Grund ihrer Funktionsbeeinträchtigung ein Anspruch für vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr festgestellt wurde. Um dieses Recht in Anspruch nehmen zu können, erhalten Sie auf Antrag ein Beiblatt, das mit einer (aufgedruckten) Wertmarke versehen ist. Das Beiblatt ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und nur zusammen mit diesem gültig (siehe Personenbeförderung).

Das Versorgungsamt stellt auf Wunsch eine mehrsprachige Bescheinigung für den Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft aus. Mit dieser Bescheinigung kann im Ausland nachgewiesen werden, dass der/die Inhaber/in nach deutschem Recht als schwerbehindert anerkannt ist.

Flyer Schwerbehindertenrecht

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    PDF-Dokument (251.9 kB)
    Dokument: LAGeSo

Bearbeitungszeiten für den Schwerbehindertenausweis

Aktuell werden die Lichtbilder mit Eingangsdatum vom 05.12.2024
bearbeitet. (Aktualisiert: 12.12.2024).

Bitte beachten Sie: Der Versand der Ausweise erfolgt mit der PIN-Post. Auf die Laufzeit der Briefe bzw. eventuelle Verzögerungen bei der Zustellung hat das LAGeSo keinen Einfluss.

Sie können sich den Ausweis auch direkt vor Ort im Kundencenter ausstellen lassen. Dafür müssen Sie einen Termin buchen.

Hier geht es zur Terminbuchung

Antrag stellen

Antrag stellen

Wenn Sie im alltäglichen Leben durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung stark beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Weitere Informationen

 Ordner mit grünem Häkchen

Feststellung der Schwerbehinderung

Das Feststellungsverfahren beginnt mit dem Eingang Ihres Antrages beim Versorgungsamt. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung. Weitere Informationen

verschiedene Merkzeichen auf bunten Kacheln: Buchstaben G, B Bl und GL

Merkzeichen

Funktionsstörungen infolge einer Behinderung, werden als Merkzeichen oder Merkmale im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Weitere Informationen

Abstrakte Figur mit Lupe sucht nach Dateien

Verlust

Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis und/oder die Wertmarke verloren haben, dann wird auf Antrag ein Ersatzausweis bzw. die Ersatzwertmarke ausgestellt. Weitere Informationen