- Die Wertmarke als Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Kosten für die Wertmarke
- Wertmarke ohne Eigenbeteiligung
- Wechsel zwischen KFZ-Steuer und Wertmarke
- Verlust der Wertmarke
- Rückerstattung der Wertmarke
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Begleitperson des schwerbehinderten Menschen
- Orthopädische Hilfsmittel
- Blindenführ- und Begleithunde
Personenbeförderung
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Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen G, Gl, aG
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Online Antrag für die Wertmarke mit den Merkzeichen H, Bl, Tbl
Mit den Merkzeichen „H“, „Bl“, „Tbl“ erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke ohne dafür zu bezahlen
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Antrag zum Ausdrucken für die Wertmarke mit den Merkzeichen H, Bl, Tbl
Mit den Merkzeichen „H“, „Bl“, „Tbl“ erhalten Sie das Beiblatt mit Wertmarke ohne dafür zu bezahlen
Bild: LAGeSo
Wechsel zwischen KFZ-Steuer und Wertmarke
Mit den Merkzeichen „G“ und „Gl“ können Sie entscheiden, ob Sie das Beiblatt- mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr oder
- ohne Wertmarke für die Kfz-Steuerermäßigung
nutzen wollen.
Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Der Wechsel muss beim Versorgungsamt beantragt werden.
Mit dem Merkzeichen „aG“ können Sie das Beiblatt- mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr und
- die Kfz-Steuerermäßigung
nutzen.
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Informationen über Personen-Beförderung in leichter Sprache
Kontakt
Öffnungszeiten
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Montag
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09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Verkehrsanbindungen
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