TBl - Taubblind

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Das Merkzeichen liegt vor, wenn eine Störung der Hörfunktion mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und eine Störung des Sehvermögens mit einem Grad der Behinderung von 100 vorliegen.