Das Merkmal „T“ berechtigt zur Teilnahme am Berliner Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis mit einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung ab 80 und Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen.