Die Merkzeichen und ihre gesundheitlichen Voraussetzungen

Merkzeichen sind Buchstaben, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen werden, wenn bestimmte Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen. Mit diesen Merkzeichen können Sie bestimmte Vorteile nutzen.

Piktogramm Begleitung

B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Begleitung des schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr. Weitere Informationen

Piktogramm Erheblich Gehbehindert

G - erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder die Kfz-Steuer-Ermäßigung. Mit dem Merkzeichen kann bei Sozialhilfe/ Grundsicherung ein Mehrbedarf beantragt werden. Weitere Informationen

Merkzeichen aG

aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für die Kfz-Steuer-Befreiung sowie für die Parkerleichterungen Weitere Informationen

Piktogramm Hilflos

H - Hilflos

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Kfz-Steuerbefreiung sowie Vergünstigungen bei der Steuer. Weitere Informationen

Piktogramm Blind

Bl - Blindheit

Das Merkzeichen „Bl“ hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr und für die Kfz-Steuer-Befreiung und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz. Weitere Informationen

Piktogramm Gehörlos

Gl - Gehörlosigkeit

Das Merkzeichen „Gl“ hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr oder für die Kfz-Steuer-Ermäßigung und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz. Weitere Informationen

Piktogramm TBl - taubblind

TBl - Taubblind

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz. Weitere Informationen

Piktogramm RF Ermäßigung

RF - Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht

Das Merkzeichen „RF“ hat Bedeutung für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages aus gesundheitlichen Gründen. Weitere Informationen

Piktogramm Sonderfahrdienst

T - Teilnahme am Berliner Sonderfahrdienst

Das Merkmal „T“ berechtigt zur Teilnahme am Berliner Sonderfahrdienst (SFD). Weitere Informationen

1. Klasse

Diesen Nachteilsausgleich können nur Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einer anerkannten schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab 70 von Hundert erhalten.
Weitere Informationen

  • Flyer Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen

    PDF-Dokument (528.0 kB)
    Dokument: LAGeSo