Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Gesundheitszustand abweicht.
Für ein Lebensalter typische Beeinträchtigungen werden in der Regel nicht als Behinderung berücksichtigt. Wenn mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen werden die Auswirkungen insgesamt bewertet. Ob die gesundheitliche Beeinträchtigung angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist, spielt dabei keine Rolle.
Der Grad der Behinderung (GdB) wird in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Bei der Bewertung werden die bundeseinheitlichen Versorgungsmedizinischen Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung angewendet. Diese Bewertungsmaßstäbe zur Beurteilung von Funktionsbeeinträchtigungen beruhen auf aktuellen medizinischen Erkenntnissen.
Menschen, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, sind schwerbehindert im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Sie erhalten einen Feststellungsbescheid, in dem der GdB und die Funktionsbeeinträchtigungen angegeben sind. Der Bescheid enthält auch die Feststellung über vorliegende gesundheitliche Merkmale und Merkzeichen.
Feststellungsverfahren
Bild: Wolfilser - Fotolia.com
-
Online - Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
-
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX § 152)
-
Hinweise zum Antragsformular in leichter Sprache
-
Hinweise zum Antrag - Merkzeichen in leichter Sprache
Kontakt
Öffnungszeiten
-
Montag
-
09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Dienstag
-
09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Donnerstag
-
12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
U Fehrbelliner Platz
- U3
- U7
-
U Fehrbelliner Platz
-
Bus
-
U Fehrbelliner Platz
- 101
- N7
- 143
- N43
- 115
- N3
-
U Fehrbelliner Platz
Postanschrift für alle Dienstgebäude
Postfach 31 09 29
10639 Berlin