Datenschutzerklärung Abt. III A, III C, III D, III E – Versorgung

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortliche Behörde gemäß Art. 4 Abs. 7 DSGVO
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Abteilung III – Versorgung
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Telefonservice: 115 Bürgertelefon
E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Landesamt für Gesundheit und Soziales
- ZS L DSB -
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
E-Mail: datenschutz@lageso.berlin.de

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten sind zur Durchführung des Feststellungsverfahrens nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) erforderlich. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung ergeben sich aus den gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. e und Art. 9 Abs. 2 Buchst. b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepassten Vorschriften in §§ 67 a – c SGB X in Verbindung mit § 152 und § 214 SGB IX.

Schwerbehindertenausweis-Verordnung (SchwbAwV) §§ 1 und 5 in Verbindung mit SGB IX § 153 und SGB X §§ 67c Absatz 1 und 84 Absatz 2.

Die Verarbeitung einfacher personenbezogener Daten der behandelnden Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten zur Liquidationen der Befundberichte als gutachterliche Zeugen ist erforderlich gemäß Versorgungsmedizin-Verordnung – VersMedV im Verfahren nach §152 SGB IX.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht

Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Medizinische Auskünfte und Unterlagen) werden im Verfahren zur Feststellung nach §152 SGB IX gespeichert und im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung an Ihre behandelnden Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten sowie an Gutachter, private Kranken-und Pflegeversicherungsunternehmen, Einrichtungen, übermittelt, wenn Sie in die Übermittlung eingewilligt haben und eine entsprechende Erklärung zur Schweigpflichtentbindung abgegeben haben.

Außerdem werden Ihre Daten Gerichte und Sozialleistungsträger übermittelt, soweit dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X)

Teilnahme Sonderfahrdienst
Bei Teilnahme am Sonderfahrdienst werden auf der Grundlage Ihrer Einwilligung folgende Daten an den Fahrdienstleister übermittelt: Aktenzeichen, Titel, Name, Zusatz, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, Vertreter, Vertreter Title, Vertreter Geschlecht. Vertreter Adresse,

Datenschutzerklärung für die digitalen Anträge zum Schwerbehindertenausweis (Lichtbild einsenden / Antrag mit Wertmarke H, Bl oder Tbl / Neuausstellung nach Verlust)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild

Bearbeitung Liquidationen
Die Verarbeitung von einfachen personenbezogenen Daten gutachterlicher Zeugen i.R.d. bei der Liquidation von Befundenberichten ist gemäß Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG) erforderlich.

5. Quelle der personenbezogenen Daten

a) vom Antragsteller selbst gemachte Angabe im Rahmen der Antragsstellung
b) Medizinische Auskünfte und Unterlagen: der behandelnden Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten (bei vorliegender Schweigepflichtsentbindung)
c) externe Gutachtern, private Kranken und Pflegeversicherungsunternehmen, Einrichtungen, Sozialleistungsträger und Gerichte

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es erfolgt keine Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an ein Drittland.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten speichern und verarbeiten wir nur solange, wie sie für den vorgenannten Zweck einschließlich etwaiger Rechtsbehelfsverfahren und kostenrechtlicher Abwicklung, zur Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sowie zur Bearbeitung von Eingaben, Auskunftsersuchen und Beschwerden, erforderlich sind. Der Zeitpunkt der Löschung der elektronischen Akten bzw. Vernichtung der Akten orientiert sich an den gesetzlichen Nachweis- und Aufbewahrungsfristen.

Ihre hochgeladene Fotodatei für den Schwerbehindertenausweis wird für 4 Wochen gespeichert und dann automatisch gelöscht. Sie können entscheiden, ob Ihr Lichtbild länger gespeichert werden soll. Das ist für die Dauer von 10 Jahren möglich.

Ihr gespeichertes Passbild wird automatisch gelöscht, wenn
  • der Ausweis eingezogen wurde, weil Sie z. B. keinen Anspruch mehr auf einen Ausweis haben.
  • die Akte an eine andere Behörde abgegeben wurde, weil Sie z. B. weggezogen sind.
  • die Akte geschlossen wurde, weil der/die Antragstellende z. B. verstorben ist.

8. Betroffenenrechte

Nach der EU-DSGVO haben Sie folgende Rechte (siehe hierzu Art. 15-18, 20, 21 DSGVO iVm. §§ 81 – 84 SGB X):

  • Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten verlangen, die wir gespeichert haben.
  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.
  • Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen.
  • Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
  • Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken.
  • Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.
  • Sie können Ihre Erklärung zur Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt aber nicht rückwirkend.
  • Sie können der Übermittlung Ihrer Daten durch uns an Dritte (insbesondere an Ärzte gemäß § 76 Abs. 2 Nr. 1 SBB X) jederzeit widersprechen.

9. Beschwerderecht

Zuständige Aufsichtsbehörde bei Fragen oder Beschwerden:
Postalisch: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Alt-Moabit 59-61
10555 Berlin
Tel.: (030) 13889-0
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin