Anerkennung von Assistenzhunden
Allgemeine Infos:
Zum 1. März 2023 ist die Assistenzhundeverordnung (AHundV) bundesweit in Kraft getreten. Die Verordnung setzt die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden fest.
Anerkannte Assistenzhunde dürfen Menschen mit Behinderung in öffentliche und private Anlagen und Einrichtungen begleiten. Das ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) so festgelegt. Anerkannte Assistenzhunde erhalten zur einheitlichen Kennzeichnung einen Lichtbildausweis und ein besonderes Abzeichen. Die Anerkennung wird befristet ausgestellt. Sie bleibt gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Anerkennung kann auf Antrag noch zwei Mal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden.
Für Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz in Berlin haben, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig. Die Bearbeitung erfolgt im Kundencenter, Sächsische Straße 28. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Ausweisdokument erstellt und das besondere Abzeichen ausgegeben.
Verschiedene Antragsformulare zur Anerkennung
erhalten Sie über diese
E-Mail-Adresse
Um einen Lichtbildausweis und das besondere Abzeichen zu erhalten, muss die Anerkennung als Assistenzhund beantragt werden. Für unterschiedliche Konstellationen gibt es dafür verschiedene Antragsformulare:
1. Antrag auf Anerkennung von Assistenzhunden, die ihre Ausbildung vor dem 01. Juli 2024 abgeschlossen haben.
Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn
• Ihr Hund bereits eine dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund mit erfolgreicher Prüfung beendet hat.
oder
• Ihr Hund eine entsprechende Ausbildung zum Assistenzhund begonnen und diese innerhalb von 12 Monaten nach dem 01.Juli 2023 erfolgreich abgeschlossen hat.
Die Anerkennung als Assistenzhund erfolgt hier nach § 21 AHundV i. V. m. § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 BGG.
Der Antrag kann spätestens bis einschließlich 31. Dezember 2025 gestellt werden. Einzureichen ist der vollständig ausgefüllte Antrag sowie die im Hinweisblatt aufgelisteten Unterlagen.
2. Antrag auf Anerkennung von Assistenzhunden, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.
Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn
• Ihr Hund bereits im Ausland als Assistenzhund anerkannt wurde und eine Ausbildung entsprechend des § 12f Satz 2 BGG absolviert hat.
Die Anerkennung als Assistenzhund erfolgt hier nach § 22 Abs. 1 AHundV i. V. m. § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 BGG.
3. Antrag auf Anerkennung von Assistenzhunden, die von einem anderen Träger anerkannt wurden
Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn
• Ihr Hund bereits als Hilfsmittel zur Teilhabe oder zum Behinderungsausgleich anerkannt wurde
Die Anerkennung als Assistenzhund erfolgt hier nach § 22 Abs. 1 AHundV i. V. m. § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BGG.
Diese Anerkennung muss durch einen Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, einen Träger nach § 6 SGB IX, einen Beihilfeträger, einen Träger der Heilfürsorge oder ein privates Versicherungsunternehmen erfolgt sein.
Der Antrag kann spätestens bis einschließlich 31. Dezember 2025 gestellt werden.
4. Antrag auf Ausstellung eines Ausweises und Kennzeichen für Assistenzhunde, die als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V gewährt werden
Als Hilfsmittel nach § 33 SGB V gelten Blindenführhunde.
Bitte nutzen Sie dieses Formular, wenn
• Ihr Hund ein Blindenführhund ist, der Ihnen nach § 33 SGB V als Hilfsmittel gewährt wurde
Antragsformulare und das Hinweisblatt erhalten Sie nach Kontaktaufnahme über folgende
E-Mail-Adresse
oder im Kundencenter des LAGeSo, Sächsische Straße 28, 10707 Berlin
oder hier im Download.