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Antrag stellen
Die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch kann nur auf Antrag erfolgen. Voraussetzung ist, dass Sie rechtmäßig im Geltungsbereich des deutschen Schwerbehindertenrechts wohnen oder gewöhnlich aufhalten oder einer Beschäftigung (gem. §73 SGB IX) nachgehen Weitere Informationen