Ziel des Aufbaukurses ist es, das in den Grundkursen vermittelte Wissen zu Personalentscheidungen zu
vertiefen. Der Kurs ist in drei Abschnitte gegliedert. Zunächst geht es um die Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Inwieweit kann sich hier die Schwerbehindertenvertretung aktiv einbringen. Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Änderung von Arbeitsverhältnissen (z.B. Änderungskündigung) und
der dritte Teil mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Ausführlich wird auf den besonderen Kündigungsschutz nach dem Schwerbehindertenrecht eingegangen.
Neben der Vermittlung von Rechtskenntnissen – einschließlich aktueller Rechtsprechung – geht es vor
allem um den Erwerb von Fertigkeiten im Umgang mit Personalentscheidungen. So werden z.B. Handlungsanleitungen gegeben, wie die Schwerbehindertenvertretung im Falle einer Kündigung eines schwerbehinderten Menschen tätig werden kann.