Das allgemeine Arbeitsrecht gilt für schwerbehinderte Arbeitnehmer gleichermaßen wie für andere nichtbehinderte Arbeitnehmer. Insofern wird die Schwerbehindertenvertretung auch mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Diese Seite des Arbeitsverhältnisses näher zu beleuchten, ist Ziel dieses Seminars. In der eintägigen Veranstaltung kann allerdings in Anbetracht der Komplexität des Themas nur ein Einblick gewährt werden.