Organisation, Anmeldung, Anmeldeschluss

Die Termine, die Themen, sowie weitere Angaben zu den einzelnen Veranstaltungen können Sie aus der Kursübersicht entnehmen. Suchen Sie sich bitte die für Sie in Betracht kommenden Veranstaltungen aus und nutzen die Online Anmeldung zur Buchung.

Beachten Sie bitte den Anmeldeschluss: Grundsätzlich 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung.

In Ausnahmefällen können spätere Anmeldungen nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt werden.

Die Teilnehmerzahl für jede Veranstaltung ist aus technischen Gründen auf 16 bis 20 Personen begrenzt. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, wenn wir Ihre Anmeldung deshalb nicht berücksichtigen können, weil eine Veranstaltung bereits überbelegt ist.

Die Veranstaltungen beginnen im Regelfall um 9.00 Uhr und enden um 15.00 Uhr. Präsenzveranstaltungen finden bis auf wenige Ausnahmen im Dienstgebäude Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin statt.

So melden Sie sich an:

  • den Absender bitte deutlich eintragen
  • bei Anmeldung zu einer Online Veranstaltung ist zwingend die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer notwendig
  • tragen sie bitte die gewünschten Kurs-Nr. mit den dazugehörigen Themen und Terminen ein

Bitte berücksichtigen Sie auch die Hinweise auf dem Anmeldeformular. Dauert eine Veranstaltung mehrere Tage, so können Sie sich für dieses mehrtägige Seminar auch nur zusammenhängend anmelden.

Teilnahmeberechtigung:

Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen gemäß § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge zu befreien ist, sofern diese Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Diese Voraussetzung ist bei den hier angebotenen Schulungsveranstaltungen gegeben.

§ 179 Abs. 4 Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, sowie in den Fällen des § 178 Abs. 1 Satz 5 SGB IX auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenanzahl gewählten weiteren stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich ist.

Entsprechendes gilt im Übrigen

  • für Betriebsratsmitglieder gemäß § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.09.2001
  • für Personalratsmitglieder gemäß § 42 Abs. 3 des Personalvertretungsgesetzes vom 26.7.1974 – Berlin – und gemäß § 46 Abs. 6 des Personalvertretungsgesetzes vom 15.3.1974 – Bund -.

Teilnahmenachweis:

Ihre Teilnahme an den Veranstaltungen wird Ihnen von uns durch einen entsprechenden Teilnahmenachweis bestätigt.