Zu den Aufgaben der Integrationsfachdienste gehört die Beratung und Unterstützung der betroffenen behinderten Menschen selbst sowie die Information und Hilfestellung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei den unterschiedlichsten Problemsituationen im Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen.
Eine umfassende Beratung und Begleitung bedarf der vorherigen Klärung der Kostenträgerschaft. Die Klärung der Kostenübernahme und Beauftragung regelt grundsätzlich der Integrationsfachdienst.
Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag der Integrations- und Inklusionsämter oder der Rehabilitationsträger tätig.
Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Integrationsfachdienste: §§ 192 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
In Berlin gibt es insgesamt 5 Integrationsfachdienste (IFD). Davon sind 3 nach regionaler Zuständigkeit, analog der Berliner Arbeitsagenturbezirke Mitte, Nord und Süd tätig. Weitere 2 Integrationsfachdienste sind aufgrund ihrer Spezialisierungen (Begleitung von Menschen mit einer Hörbehinderung und Begleitung von schwerbehinderten Menschen zur beruflichen Selbstständigkeit) berlinweit tätig. Die jeweiligen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Übersichten.
Die IFD beinhalten die Fachbereiche Berufsbegleitung (BG) und im Auftrag der Rehabilitationsträger die Vermittlung (VM).
Kontaktdaten
Maßgebend für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist bzgl. des Fachbereiches Berufsbegleitung der Arbeitsort des zu begleitenden, bzgl. des Fachbereiches Vermittlung der Wohnort des zu vermittelnden (schwer)behinderten Menschen.