Die Integrationsfachdienste (IFD) werden im Auftrag der Inklusionsämter oder der Rehabilitationsträger tätig. Diese bleiben für die Ausführung der Leistungen verantwortlich. Eine umfassende Beratung und Begleitung bedarf der vorherigen Klärung der Kostenträgerschaft. Die Klärung der Kostenübernahme und Beauftragung regelt grundsätzlich der Integrationsfachdienst.
Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden der Integrationsfachdienste: §§ 192 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX).
Kontakt IFD Berlin
Kontaktdaten, FachberaterInnen und örtliche Zuständigkeiten
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IFD für hörbehinderte Menschen für alle Verwaltungsbezirke Berlins
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IFD-Mitte für die Verwaltungsbezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf (Agentur für Arbeit Mitte)
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IFD-Nord für die Bezirke Pankow, Reinickendorf, Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf (Agentur für Arbeit Nord)
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IFD-Süd für die Bezirke Neukölln, Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg (Agentur für Arbeit Süd)
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IFD- Selbstständigkeit für alle Verwaltungsbezirke Berlins Existenzgründungsbegleitung für Menschen mit Schwerbehinderung