Nicht selten wenden sich schwerbehinderte Menschen an ihre Schwerbehindertenvertretung mit Fragen zu rentenrechtlichen Problemen. Im Regelfall wird die Schwerbehindertenvertretung den Ratsuchenden an den zuständigen Rentenversicherungsträger verweisen. So kann es nicht Ziel des Seminars sein, “Rentenexperten” auszubilden. Dennoch ist es für die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung hilfreich, mit den Grundlagen des Rentenrechts vertraut zu sein, um zielgerichtet Hilfen anbieten zu können.