Die Inklusionsvereinbarung ist seit dem Jahre 2017 ein zentrales Instrument im SGB IX, welches das Ziel verfolgt, die Rechte schwerbehinderter Menschen im Betrieb bzw. in der Dienststelle zu konkretisieren. Ziel ist es die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Deshalb sind für die Verhandlungen und für den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung Kenntnisse über mögliche Regelungen und Inhalte unverzichtbar.