Der Begriff “Behinderung” beinhaltet sehr viel. Behinderungen können Störungen beim Sehen, beim Hören, beim Sprechen, beim Denken, beim Fühlen oder der Stütz- und Bewegungsfunktionen sein. Es können auch Veränderungen durch chronische Krankheiten sein. Oft treten Behinderungen in Kombination auf (Mehrfachbehinderungen).
Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX)
heißt es im § 2, Satz 1:
Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.