Das Standesamt I in Berlin ist das Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland und erfüllt ausschließlich überörtliche Aufgaben. In erster Linie werden Personenstandsfälle im Ausland von Deutschen ohne Inlandswohnsitz beurkundet und aus diesen Einträgen Urkunden erteilt.
Wenn Sie im Inland wohnen, sollten Sie sich in jedem Fall an Ihr örtlich zuständiges Standesamt wenden. Wenn Ihre Anfrage einen Personenstandsfall betrifft, der in der heutigen Bundesrepublik Deutschland eingetreten ist, wenden Sie sich bitte an das betreffende Standesamt.
Ehefähigkeitszeugnisse zur Eheschließung von Deutschen im Ausland werden vom Standesamt des (letzten) deutschen Wohnsitzes erteilt.
Namenserklärungen unterliegen in der Regel einem Formerfordernis und können über die deutsche Auslandsvertretung abgegeben werden, die die hierzu erforderlichen Formulare bereithalten.