Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Gestrichener Regenbogen
  • Das Selbstbestimmungsgesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft.
  • Nach den Bestimmungen des SBBG können Erklärungen zu der Geschlechtsangabe und der gewählten Geschlechtsangabe entsprechende neue Vornamenswahl abgegeben werden.
  • Die beabsichtigte Abgabe einer Erklärung nach dem SBBG ist zwingend mindestens drei Monate vor Abgabe der Erklärung anzumelden.
  • Anmeldungen zur beabsichtigten Abgabe einer Erklärung nach dem SBBG können bereits seit dem 01.08.2024 abgegeben werden.
  • Einen Anmeldevordruck finden Sie hier.
  • Die Anmeldung kann persönlich vor Ort bei einem deutschen Standesamt in mündlicher Form oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift per Post erfolgen. Eine Übersendung in elektronischer Form ist hierbei leider nicht ausreichend.
  • Weitere Informationen finden Sie hier.