Bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II wird ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen; Stellungnahmen des Beirats, insbesondere diejenigen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hat die gemeinsame Einrichtung zu berücksichtigen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Beirat des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Kontakt
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Berlin-Mitte und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
- Tel.: (030) 5555 44 - 2222
- Fax: (030) 555544 - 1003
- E-Mail Jobcenter-Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg@jobcenter-ge.de
Verkehrsanbindungen
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Klinikum im Friedrichshain
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Landsberger Allee/Petersburger Str.
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Virchowstr.