Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können.
Erwerbsfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung außerstande sind, mindestens drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes tätig zu sein.
Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt zusammenleben, erhalten Bürgergeld.
Als Ausländer*in können Sie Leistungen erhalten, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder diese Erlaubnis möglich wäre, und Sie sich nicht nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten (diese Ausnahme gilt dann auch für die Familienangehörigen).