Bürgergeld muss beantragt werden.
Das Bürgergeld kann ab dem ersten Tag des Monats gezahlt werden, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind antragsberechtigt.
Den Antrag können Sie online, persönlich, schriftlich oder telefonisch stellen. Allerdings müssen Sie die notwendigen Antragsformulare zeitnah und vollständig nachreichen.
Zu einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zählen alle im Haushalt lebenden Angehörigen wie Ehegatten, Partner*innen und Lebenspartner*innen sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren. Es wird von allen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft das Einkommen und Vermögen zur Berechnung Bürgergelds herangezogen. Der Antrag ist erst dann vollständig, wenn alle Unterlagen für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
Die Antragsvordrucke finden Sie hier. Die Antragsvordrucke können Sie sich auch vom Service Center zusenden lassen.
Am schnellsten und sichersten ist es, alles online zu beantragen und einzureichen über jobcenter.digital.