Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket-S

Straßenbahnen am Alexanderplatz

Aktuelle Information zum Berechtigungsnachweis

Der berlinpass für Erwachsene heißt ab Januar 2023 „Berechtigungsnachweis Berlin-Ticket-S“

Was ist der Berechtigungsnachweis?
  • Ein Nachweis darüber, dass man Leistungen vom Jobcenter bekommt und daher berechtigt ist, Vergünstigungen im Land Berlin (öffentliche Verkehrsmittel, Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangebote) zu nutzen.
    Der Nachweis enthält einen QR-Code, der für die BVG bestimmt ist.
Wie bekomme ich den Nachweis?
  • Der Nachweis wird ab sofort automatisch erstellt und per Post zugeschickt, wenn Leistungen vom Jobcenter gezahlt werden (mit jeder Neu- oder Weiterbewilligung). Den Nachweis kann das Jobcenter nicht vor Ort ausdrucken!
Was muss ich machen, wenn ich den Nachweis zugeschickt bekommen habe?
  • Bei Bedarf kann damit das BVG-Ticket S (gültig ab 01.01.2023) gekauft werden.
  • Außerdem kann man bei verschiedenen Anbietern Vergünstigungen erhalten, wenn der Berechtigungsnachweis vorgelegt wird.
Warum fehlt ein Familienmitglied auf dem Berechtigungsnachweis?
  • Kinder und Jugendliche, die einen berlinpass-BuT besitzen, erhalten dadurch bereits die Vergünstigungen oder fahren als Schüler*in kostenlos mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Familienangehörige, die Leistungen von einer anderen Stelle erhalten (z. B. vom Sozialamt), bekommen ihren Nachweis von dort.

Hotline bei Fragen zur VBB-Kundenkarte Berlin S

Unter der Rufnummer 030 19449 erreichen Sie das BVG Callcenter.

Dort können Sie unter Option 5 folgenden Text hören: “Du hast Fragen zur VBB Kundenkarte Berlin S oder deiner Beantragung? Dann sage Sozialticket oder drücke die 5.”

Anruferinnen und Anrufer werden dann an ein besonders geschultes Callcenter weitergeleitet.

Wie komme ich an das Berlin-Ticket S?
  • Sie können über das Online-Antrags-Portal der BVG die VBB-Kundenkarte Berlin S beantragen. Mit dieser Kundenkarte kann dann das Berlin-Ticket S gekauft werden.
  • Wenn Sie keinen Online-Zugang haben:
    • Ab April 2023 kann die VBB-Kundenkarte Berlin S auch schriftlich beantragt werden. Den Antrag gibt es bei den Berliner Bürgerämtern.
    • Der vollständige Antrag wird per Post an die BVG geschickt (Berliner Verkehrsbetriebe, -Berlin S-, Holzmarkstr. 15-17, 10179 Berlin) oder er kann in einen der Briekästen vor den BVG-Kundenzentren eingeworfen werden.
Ich habe den Berechtigungsnachweis oder die VBB-Kundenkarte verloren
  • In diesem Fall wird ein neuer Nachweis gebraucht. Der Nachweis wird automatisch zugeschickt – aber erst einige Zeit, nachdem Sie ihren nächsten Bewilligungsbescheid erhalten haben.
  • Um direkt einen Ersatz-Berechtigungsnachweis anzufordern, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Der QR-Code funktioniert nicht
  • Der QR-Code ist für die BVG gedacht und nicht zum ‚Selber-Scannen‘. Ob der Code funktioniert oder nicht, kann nur die BVG feststellen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Berechtigungs­nachweis Berlin-Ticket S?

berlinpass-BUT (Bildung und Teilhabe)

Für Kita-Kinder und Schüler*innen gibt es weiterhin den berlinpass-BuT, wenn sie Bildungs- und Teilhabeleistungen bekommen.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite Bildung und Teilhabe oder auf der Webseite der Senatsverwaltung zum Bildungspaket.